Mitarbeitergeschenke bis zu 186 € Steuerfrei schenken

Steuerfrei schenken

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung zeigen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen: Sachzuwendungen wie Gutscheine können in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 186 € pro Person und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei bleiben.

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Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gutscheinen beschenken

Ein Gutschein ist eine einfache Möglichkeit, dem eigenen Team eine Freude zu machen. Nach den österreichischen steuerlichen Regelungen können nicht in Bargeld ablösbare Gutscheine als Sachzuwendung gelten.

Für Geschenke, zum Beispiel zu Weihnachten, gilt derzeit ein Freibetrag von bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Kalenderjahr. Unter den entsprechenden Voraussetzungen sind diese Sachzuwendungen von Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten befreit.

Was ist dabei zu beachten?

Damit ein Mitarbeitergeschenk steuerlich begünstigt sein kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gutschein darf grundsätzlich nicht in Bargeld ablösbar sein und die Zuwendung muss aus einem allgemeinen betrieblichen Anlass – beispielsweise Weihnachten – erfolgen.

Sie darf keine individuelle Entlohnung oder Belohnung für die Leistung einzelner Beschäftigter darstellen.

Eine Weihnachtsfeier oder andere Betriebsveranstaltung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Laut WKO kann beispielsweise auch die Übergabe von Weihnachtsgeschenken selbst als entsprechender Anlass angesehen werden.

Die wichtigsten Punkte

  • bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Kalenderjahr

  • beispielsweise als Weihnachtsgeschenk

  • Gutscheine grundsätzlich nicht in Bargeld ablösbar

  • allgemeine Zuwendung und keine individuelle Leistungsbelohnung

  • eine eigene Weihnachtsfeier ist nicht erforderlich

Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere entsprechende Geschenke gewährt, sind deren Werte für die 186-Euro-Grenze zusammenzurechnen. Ein darüber hinausgehender Betrag ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.

Zusätzlich bei Jubiläen

Für bestimmte Dienst- oder Firmenjubiläen sieht das Einkommensteuergesetz einen eigenen Freibetrag von bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter für Sachzuwendungen vor.

Dieser kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich zum Freibetrag für allgemeine Sachzuwendungen, beispielsweise Weihnachtsgeschenke, genutzt werden.

Die WKO nennt für Dienstjubiläen bestimmte Jubiläumsjahre und weist darauf hin, dass beispielsweise ein begünstigtes Jubiläumsgeschenk und ein Weihnachtsgeschenk im selben Kalenderjahr nebeneinander möglich sein können.

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Mit MeTime by webhotels schenkst du deinem Team die Freiheit, selbst zu entscheiden, was gut tut. Der Gutschein kann bei Partnerbetrieben aus den Bereichen Thermen, Wellnesshotels, Beauty und Selfcare eingelöst werden.

So wird aus einem Mitarbeitergeschenk persönliche MeTime.

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Hinweis zu den steuerlichen Informationen

Die dargestellten Informationen geben den Rechtsstand zum 18. September 2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Ob die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung im konkreten Einzelfall erfüllt sind, sollte mit der Steuerberatung bzw. Personalverrechnung des Unternehmens geklärt werden.

Quellen

Wirtschaftskammer Österreich – Abgabenfreie Mitarbeiter-Benefits, 2026