Mitarbeitergeschenke bis zu 186 € Steuerfrei schenken
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung zeigen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen: Sachzuwendungen wie Gutscheine können in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 186 € pro Person und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei bleiben.
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Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gutscheinen beschenken
Ein Gutschein ist eine einfache Möglichkeit, dem eigenen Team eine Freude zu machen. Nach den österreichischen steuerlichen Regelungen können nicht in Bargeld ablösbare Gutscheine als Sachzuwendung gelten.
Für Geschenke, zum Beispiel zu Weihnachten, gilt derzeit ein Freibetrag von bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Kalenderjahr. Unter den entsprechenden Voraussetzungen sind diese Sachzuwendungen von Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten befreit.
Was ist dabei zu beachten?
Damit ein Mitarbeitergeschenk steuerlich begünstigt sein kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gutschein darf grundsätzlich nicht in Bargeld ablösbar sein und die Zuwendung muss aus einem allgemeinen betrieblichen Anlass – beispielsweise Weihnachten – erfolgen.
Sie darf keine individuelle Entlohnung oder Belohnung für die Leistung einzelner Beschäftigter darstellen.
Eine Weihnachtsfeier oder andere Betriebsveranstaltung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Laut WKO kann beispielsweise auch die Übergabe von Weihnachtsgeschenken selbst als entsprechender Anlass angesehen werden.
Die wichtigsten Punkte
bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Kalenderjahr
beispielsweise als Weihnachtsgeschenk
Gutscheine grundsätzlich nicht in Bargeld ablösbar
allgemeine Zuwendung und keine individuelle Leistungsbelohnung
eine eigene Weihnachtsfeier ist nicht erforderlich
Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere entsprechende Geschenke gewährt, sind deren Werte für die 186-Euro-Grenze zusammenzurechnen. Ein darüber hinausgehender Betrag ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
Zusätzlich bei Jubiläen
Für bestimmte Dienst- oder Firmenjubiläen sieht das Einkommensteuergesetz einen eigenen Freibetrag von bis zu 186 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter für Sachzuwendungen vor.
Dieser kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich zum Freibetrag für allgemeine Sachzuwendungen, beispielsweise Weihnachtsgeschenke, genutzt werden.
Die WKO nennt für Dienstjubiläen bestimmte Jubiläumsjahre und weist darauf hin, dass beispielsweise ein begünstigtes Jubiläumsgeschenk und ein Weihnachtsgeschenk im selben Kalenderjahr nebeneinander möglich sein können.
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Hinweis zu den steuerlichen Informationen
Die dargestellten Informationen geben den Rechtsstand zum 18. September 2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Ob die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung im konkreten Einzelfall erfüllt sind, sollte mit der Steuerberatung bzw. Personalverrechnung des Unternehmens geklärt werden.
Quellen
Wirtschaftskammer Österreich – Abgabenfreie Mitarbeiter-Benefits, 2026